Rahmen der Behandlung

Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für eine psychotherapeutische Sitzung mit einer Dauer von 50 Minuten wird ein Honorar in Höhe von 150 € vereinbart. Diese Vereinbarung erfolgt gemäß § 2 GOÄ.2. 

 

Transparenz zur Honorarhöhe

Die vereinbarte Vergütung trägt insbesondere der fachärztlichen Qualifikation Rechnung. Als Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie verfüge ich über eine umfassende medizinische und psychotherapeutische Ausbildung sowie langjährige klinische Erfahrung.

Die Behandlung kann sowohl psychotherapeutisch als auch medizinisch eingeordnet werden. Dies ermöglicht bei Bedarf auch eine fundierte Beratung zu medikamentösen Behandlungsoptionen sowie deren Verordnung.

Das vereinbarte Honorar liegt im Rahmen der Vergütung vergleichbarer Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und stellt eine angemessene Grundlage für eine qualitativ hochwertige Behandlung dar.

Privatversicherung / Beihilfe

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen bzw. die Beihilfestelle die Kosten für die Psychotherapie.

Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe nach den Bedingungen.

 

Selbstzahler

Die Kosten der Behandlung können natürlich auch selbst übernommen werden. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Als Honorargrundlage gilt die aktuell geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Derzeit liegt der Satz bei 150€ für eine Einheit von 50 Minuten. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse. 

 

Gesetzliche Versicherung

Eine Behandlung in der Privatpraxis kann primär nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Da das Procedere für eine Kostenerstattung zunehmend kompliziert geworden ist, kann ich gesetzlich versicherte Patienten derzeit leider nicht behandeln.